Sitzung: 14.06.2016 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Kohlstatt II“.
Der Antrag wird als Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Die festgesetzte Baugrenze an der Westseite des Grundstückes verläuft ca. 3,00
m von der Wohnhaus-Außenwand.
Durch den Anbau des Wintergartens wird die Baugrenze an der Westseite um 1,00 m überschritten.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kommt hier nicht zum Tragen.
Der Antrag wird als Bauantrag an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt dem Vorhaben Nr. 11/16 das gemeindliche Einvernehmen.
Das Genehmigungsverfahren
wird durchgeführt.