Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Kohlstatt II“.

 

Der Antrag wird als Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.


Die festgesetzte Baugrenze an der Westseite des Grundstückes verläuft ca. 3,00 m von der Wohnhaus-Außenwand.

Durch den Anbau des Wintergartens wird die Baugrenze an der Westseite um 1,00 m überschritten.

 

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kommt hier nicht zum Tragen.

Der Antrag wird als Bauantrag an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet.


 

Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Vorhaben Nr. 11/16 das gemeindliche Einvernehmen.

Das Genehmigungsverfahren wird durchgeführt.