Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die dem Gemeinderat im Entwurf vorliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen gemeindlichen Verfassungsrechtes wurde wie folgt angepasst:

 

§2 Abs. 1 a)

Den Bau- und Umweltausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

§3 Abs. 2:

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 € (incl. IT-Pauschale in Höhe von 5,00 €) für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses, wenn dessen Sitzung nicht unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung stattfindet. Hinsichtlich der Möglichkeit zur Bezuschussung der Beschaffung eines Tablets argumentierte 3. Bürgermeister Sobczyk dies auf VG-Ebene klären zu lassen.

 

§3 Abs. 3 Satz 2 und 3:

Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall bzw. durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die in Anspruchnahme einer Aushilfskraft eine Pauschalentschädigung von 15,00 € je volle Stunde.

 


Die vorliegende Satzung zu Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird angenommen.