Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Nach Art. 103 Abs 2 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2 Geschäftsordnung wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder in offener Abstimmung bestimmt.

 

Der 1. Bürgermeister ist hier kein geborenes Mitglied in diesem Ausschuss, kann aber als gewähltes Ausschussmitglied Vorsitzender werden.

 


Frau Sonja Radinger wird zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.

Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO