Ist die Wahl durchgeführt, so werden die gewählten weiteren Bürgermeister nach schriftlicher Annahme der Wahl zu kommunalen Wahlbeamten i. S. des Kommunalwahlbeamtengesetz.

 

Sie sind zu vereidigen. Die Vereidigung als Gemeinderatsmitglied reicht nicht aus.

 

 

Herr Rainer Finkel musste aufgrund seiner weiterführenden Tätigkeit als zweiter Bürgermeister den Amtseid nicht leisten. Herr Gerhard Sobczyk wurde mit der folgenden Eidesformel vereidigt:

 

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.