Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Untere Lache“. Der Bauwerber hat das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 


Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/21 der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.