Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es wurde nur eine Einbeziehungssatzung erlassen. Diese regelt nur, dass die Grundstücke im Geltungsbereich dem Innenbereich zugeordnet werden. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung. Ein. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert.

 


Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur Wohnraumerweiterung mit Gaube und Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 503/7 der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.