Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Die derzeitige Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter ist aufgrund der darin enthaltenen Gültigkeitsbeschränkung von 20 Jahren abgelaufen.

Aus diesem Grund ist es notwendig die Verordnung neu zu erlassen.

 

Inhaltlich bleibt die Verordnung unverändert. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen auf Grundlage des aktuellen Verordnungsmusters des Bayerischen Gemeindetages vorgenommen, sowie die 20-jährige Gültigkeitsbeschränkung heraus genommen.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.