Sitzung: 06.06.2016 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) gibt den Gemeinden die
Möglichkeit, bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Kostenersätze vom
Verursacher zu verlangen.
Diese Kostenersätze sind durch eine entsprechende Satzung festzulegen.
Kostenersatz wird von den Verursachern erhoben, sofern es sich nicht um
Hilfeleistungen
bei Bränden, öffentlichen Notständen, Rettung von Menschen und Tieren
aus
lebensbedrohlichen Lagen handelt. Es werden im Wesentlichen
Verkehrsunfälle, Entfernung von
Insektennestern sowie Einsätze Aufgrund von Fehlalarmierungen
abgerechnet.
Für die Ermittlung der Pauschalsätze stellen der Landesfeuerwehrverband
und die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Kalkulationen zur Verfügung.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Bubesheim.