Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) gibt den Gemeinden die Möglichkeit, bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Kostenersätze vom Verursacher zu verlangen.

Diese Kostenersätze sind durch eine entsprechende Satzung festzulegen.

 

Kostenersatz wird von den Verursachern erhoben, sofern es sich nicht um Hilfeleistungen

bei Bränden, öffentlichen Notständen, Rettung von Menschen und Tieren aus

lebensbedrohlichen Lagen handelt. Es werden im Wesentlichen Verkehrsunfälle, Entfernung von

Insektennestern sowie Einsätze Aufgrund von Fehlalarmierungen abgerechnet.

 

Für die Ermittlung der Pauschalsätze stellen der Landesfeuerwehrverband und die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Kalkulationen zur Verfügung.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bubesheim.