Sitzung: 06.06.2016 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: zurückgestellt
Der Eigentümer der Flurnummer 988, Gemarkung Bubesheim, beabsichtigt, aus einem Brunnen Grundwasser zur Bewässerung von Erdbeerfeldern zutage zu fördern.
Beantragte Entnahmemengen:
(Nach den langjährigen
Erfahrungen sind folgende Maximalentnahmen für den Wasserbedarf anzunehmen)
Momentanentnahme l/s: 3,6 l/s (Liter/Sekunde)
Max. Entnahmedauer: 12 h/d (Stunden/Tag)
Jahresentnahmestelle m³/a ca.
10920 m³ (m³/Jahr)
Max. Beregungsdauer ca. 70 Tage
Beschreibung
Brunnen:
Schachtbrunnen –
Beton : - 200 cm Durchmesser
10,75
m Tiefe ab Schachtoberkante
1,25 m Lage des Ruhewasserspiegels unter Schachtoberkante
Das Grundwasser wird
mittels einer Saugpumpe entnommen.
Die Pumpe wird
mittels eines mobilen Aggregats angetrieben.
Es wird ein
Betriebstagebuch geführt. Die erfassten Daten werden mind. 5 Jahre aufbewahrt
und werden auf Verlangen dem Landratsamt Günzburg vorgelegt.
Gemeinderat Häußler
bat um eine Prüfung, ob die Entnahme Einfluss auf die gemeindliche
Wasserförderung hat. Bürgermeister Sauter klärt den Sachverhalt ab,
gegebenenfalls muss ein Gutachten, auf Kosten des Eigentümers erstellt werden.
Dieser Sitzungspunkt
wurde vertagt.