Beschluss: zurückgestellt

Der Eigentümer der Flurnummer 988, Gemarkung Bubesheim, beabsichtigt, aus einem Brunnen Grundwasser zur Bewässerung von Erdbeerfeldern zutage zu fördern.

 

Beantragte Entnahmemengen:

(Nach den langjährigen Erfahrungen sind folgende Maximalentnahmen für den Wasserbedarf anzunehmen)

 

Momentanentnahme l/s:                     3,6 l/s (Liter/Sekunde)

Max. Entnahmedauer:                        12 h/d (Stunden/Tag)

Jahresentnahmestelle m³/a                ca. 10920 m³ (m³/Jahr)

Max. Beregungsdauer                        ca. 70 Tage

 

 

Beschreibung Brunnen:

 

Schachtbrunnen – Beton        :           - 200 cm Durchmesser

                                                            10,75 m Tiefe ab Schachtoberkante

1,25 m Lage des Ruhewasserspiegels unter Schachtoberkante

 

Das Grundwasser wird mittels einer Saugpumpe entnommen.

Die Pumpe wird mittels eines mobilen Aggregats angetrieben.

 

Es wird ein Betriebstagebuch geführt. Die erfassten Daten werden mind. 5 Jahre aufbewahrt und werden auf Verlangen dem Landratsamt Günzburg vorgelegt.

 

Gemeinderat Häußler bat um eine Prüfung, ob die Entnahme Einfluss auf die gemeindliche Wasserförderung hat. Bürgermeister Sauter klärt den Sachverhalt ab, gegebenenfalls muss ein Gutachten, auf Kosten des Eigentümers erstellt werden.

 

Dieser Sitzungspunkt wurde vertagt.