Sitzung: 20.05.2021 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Grundstückseigentümer beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 575 (Industriestrasse 12) der Gemarkung Kleinkötz den Neubau einer Betrieb-Tankstelle mit Waschplatz für die Firma Schwenk.
Die Gemeinde Kötz ist der direkte Nachbar des Antragstellers von der Flur Nr. 575 (Industriestraße 12), Gemarkung Kleinkötz. Die nachbarschaftliche Zustimmung der Nachbarn wird für das Baugesuch benötigt.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Unteres Ried“.
Für das Vorhaben wurde
die Befreiung von der zulässigen Grundflächenzahl beantragt.
Der Bebauungsplan setzt
eine Zulässige GFZ von 0,8 fest. Mit dem Vorhaben wird die GRZ mit der
versiegelten Fläche auf 0,86 überschritten.
Die Befreiung wird
folgendermaßen begründet:
Die GRZ wird mit den
Nebenanlagen (versiegelte Fläche um die Gebäude) überschritten.
Der Bebauungsplan wurde
vor 1990 erstellt und weist nur die GRZ I aus, also nur die Hauptgebäude.
Bei der GRZ I bleiben versiegelte Flächen außen vor. Die Hauptgebäude
dürfen demnach eine GRZ von 0,8 aufweisen. In der vorliegenden Planung weisen
die Gebäude eine GRZ von 0,17 auf und liegen weit unter der zulässigen GRZ von
0,8.
Laut BauNVO darf die GRZ
II um 50 % überschritten werden.
Für den betrieblichen Ablauf
ist eine versiegelte Fläche auf dem Grundstück unabdingbar, um einen
ungestörten Ablauf der Betonmischanlage und seiner Nebengebäude zu
gewährleisten. Das Befahren der Anlage mit LKW’s ist nur mit versiegelten
Flächen zu gewährleisten um auch Staubaufwirbelungen zu vermeiden und so gering
als möglich zu halten.
Da sich die Anlage in
einem Gewerbegebiet befindet, sind Anforderungen an gesundes Wohnen und
Arbeiten nicht beeinträchtigt.
Der Antragsteller hat das Vorhaben als Bauantrag eingereicht, somit hat die Gemeinde über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.
Beschluss:
Der Bau, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem
Bauantrag 19/2021 und der erforderlichen Befreiung bzgl. der festgesetzten
Grundflächenzahl 0,8 auf 0,86 der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche
Einvernehmen und die nachbarschaftliche Zustimmung.