Sitzung: 09.05.2016 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit
§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch im Einklang (Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert).
Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.
Auf Flurnummer 194/2 der Gemarkung Bubesheim soll ein Einfamilienhaus mit Garage entstehen.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.