Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13, Befangen: 0

Das Landratsamt Günzburg hat die Schrebergärten in Bubesheim besichtigt. Diese befinden sich auf Gemeindegrund. Für die Schrebergärten gibt es keine Bebauungspläne. Baurechtlich handelt es sich bei der Anlage deshalb um Schwarzbauten im Außenbereich. Um einen rechtmäßigen Zustand zu erlangen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Im letzten Schritt muss eine Schrebergartensatzung erlassen werden.

 

Der Gemeinderat hat über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Soll dieses Projekt im Jahr 2022 in Angriff genommen werden, müssen hierfür Kosten in den nächsten Haushalt eingeplant werden und Angebote für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeholt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt, im Jahr 2022 die Bauleitplanung für die Schrebergärten Bubesheim vorzunehmen. Erforderliche Mittel sollen in den Haushalt 2022 eingearbeitet und entsprechende Angebote eingeholt werden.