Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Untere Lache. Der Bauwerber fragt an, ob er von zwei Festsetzungen eine Ausnahme erhalten könnte. Es geht einmal darum, dass die Garage außerhalb der Baugrenze gebaut werden soll. Zum Zweiten, dass die Garage drei Meter hoch sein soll.

Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass außerhalb der Baugrenze keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen. Ebenfalls ist festgelegt, sollte ein Carport außerhalb der Baugrenze errichtet werden, so beträgt die maximale Höhe von 2,5 Meter.

 

 


Die Gemeinde Bubesheim stimmt zu, dass die Garage wie im Plan dargestellt außerhalb der Baugrenze errichtet werden darf.

 

 

1-3-2014/ mehrheitlich abgelehnt Ja 1  Nein 4

Die Garage darf eine Höhe von drei Metern haben.