Der Vorsitzende begrüßte Herrn Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) Mitglied des Bundestages. Es waren ca. 200 Zuhörer anwesend. Nach einer kurzen Einführung übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Brunner. Herr Brunner verlas das Schreiben von Bundesverkehrsminister Dobrindt. In diesem Schreiben kommt zum Ausdruck, dass solange nur die Planung für die Westtrasse vorliegt, es keine Entscheidung geben wird. Nur wenn die 2. Trasse (Osttrasse) vorgelegt wird, kann bewertet werden, ob die Westtrasse oder die Osttrasse die bessere Trasse ist. Alle vorgelegten Unterlagen wurden an die oberste Baubehörde nach Bayern zurückgesandt. Das Bundesverkehrsministerium hat zum Ausdruck gebracht, dass nur die Trasse verwirklicht wird, die am wirtschaftlichsten ist und die auch möglich ist. Wenn nur weiterhin die Westtrasse zum vordringlichen Bedarf angemeldet ist, so wird es keine Umgehungsstraße für Kötz geben. Im Linienbestimmungsverfahren wurden erhebliche Bedenken gegen die Westtrasse erhoben. Hierbei muss man wissen, dass in amtlichen Schreiben von Bedenken oder auch erheblichen Bedenken die Rede ist. Bei der vorliegenden Planung für die Westtrasse wurden 13 unterschiedliche Fachbereiche berücksichtigt und es wurde mit den vorliegenden Zahlen festgestellt, dass die Westtrasse um ca. 15 Mio. teurer ist als die Osttrasse. Durch das Linienbestimmungsverfahren wird nur ein Korridor bestimmt. Die Feinplanung erfolgt erst später im Planfeststellungsverfahren. Die durch das staatliche Bauamt Krumbach erarbeiteten Unterlagen werden zuerst durch die Fachstellen im Landratsamt geprüft, dann durch die Baubehörde bei der Regierung von Schwaben und zuletzt durch die oberste Baubehörde beim Innenministerium. Erst danach wird das Ganze dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt. Die Prüfung der einzelnen Fachbehörden erfolgt nach einem standardisierten Regelwerk. Erst am Ende wird dann eine Entscheidung durch den Bundesverkehrsminister getroffen. Danach besteht dann noch die Möglichkeit zur Überprüfung der Entscheidung durch die Gerichte. Die Begründungen für die einzelnen Trassen können im Verkehrsausschuss erörtert werden, aber diese werden grundsätzlich nicht angezweifelt. Jedem Landratsamt liegen die Biotopkartierungen vor. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, dann werden die Kartierungen nachgearbeitet. Zwischen tatsächlichem Flächenverbrauch und Biotopflächenverbrauch ist ein wesentlicher Unterschied. Der Verlust von Biotopflächen ist meist höher wie der Flächenverbrauch, da die Funktion der Fläche gestört wird. Auch für die Planung der sogenannten Osttrasse müssen alle Verfahrensschritte eingehalten werden. Laut Bundesverkehrsministerium müssen beide Trassen genau geprüft werden. Aber es sieht derzeit so aus, dass die Westtrasse nicht verwirklicht werden kann.

 

Nach Ansicht von Herrn Dr. Brunner sollte die derzeitige Rangstelle der Umgehungsstraße für Kötz und Ichenhausen erhalten bleiben. Daher kommt auch nur eine der beiden Trassen in Fragen. Sollte man jetzt eine komplett andere Trassenführung oder eine andere erhebliche Änderung möchten, so müsste ein neues Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Nach dem Linienbestimmungsverfahren wird die entsprechende Trasse in den Bedarfsplan aufgenommen. Erst dann wird geprüft, wann diese Maßnahme finanziert werden kann. Und danach erhält dann die entsprechende Behörde den Auftrag zur Detailplanung. Wenn die Gemeinde Kötz in absehbarer Zeit eine Umgehungsstraße haben möchte, so muss bedingungslos hierzu die Aussage getroffen werden. Eine Bedingung, dass die Gemeinde Kötz nur einer Westtrasse zustimmen würde, führt dazu, dass in absehbarer Zeit keine Umgehungsstraße gebaut wird. Sollte sich im weiteren Verfahren ergeben, dass nur die Osttrasse verwirklicht werden kann, so müsste von Seiten der Gemeinde Kötz geprüft werden, welche kleineren Modifikationen möglich wären, damit kein neues Raumordnungsverfahren erforderlich ist. In einer Gesprächsrunde mit dem staatlichen Bauamt, der obersten Baubehörde, den Abgeordneten des Wahlkreises, den betroffenen Bürgermeistern und dem Landrat müsste geklärt werden, was an der vorliegenden Linienführung der Osttrasse noch geändert werden könnte. Danach müssten die einzelnen Gemeinderäte darüber entscheiden. Damit man noch mit der Osttrasse in das Linienbestimmungsverfahren kommt, müssten die Gespräche sowie die notwendigen Modifikationen bis Ende November 2014 geklärt sein.

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Dr. Brunner. Herr Dr. Brunner bedankte sich ebenfalls beim Vorsitzenden für die Einladung und auch bei den Zuhörern für deren konstruktive Beiträge. Die einzelnen Bürger konnten Fragen stellen, die von Herrn Dr. Brunner beantwortet wurden.