Gemeinderätin Greiner erkundigte sich, ob eine Räumpflicht für den Grundstückseigentümer auch besteht wenn kein Gehweg vorhanden ist. Es wurde auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter verwiesen, die auf der Seite der Gemeinde Bubesheim veröffentlicht ist.