Beschluss: einstimmig beschlossen

Aufgrund der derzeit herrschenden Corona Pandemie konnte die notwendige Neuwahl für den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bubesheim und dessen Stellvertreter nicht durchgeführt werden.

 

Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers kein neuer Kommandant gewählt wurde, sieht das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) in solchen Fällen die Bestellung eines „Notkommandanten“ und „Notstellvertreter“ vor.  (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 BayFwG)

 

Die Amtszeit des 1. Kommandanten und dessen Stellvertreter lief am 19.01.2021 ab. Da in der aktuellen Lage nicht gesagt werden kann ob zeitnah eine Neuwahl stattfinden kann und um eine ordnungsgemäße Einsatzfähigkeit zu sichern, sollte bereits jetzt ein Notkommandant und Notstellvertreter bestellt werden.

 

Die bisherigen Stelleninhaber 1. Kommandant Bernd Wiedenmann und 2. Kommandant Stefan Sauter haben sich dazu bereit erklärt das Amt bis auf weiteres weiterzuführen.

 

Nach Wegfall der pandemiebedingten Hinderungsgründe erfolgt schnellstmöglich eine ordentliche Neuwahl.

Nach erfolgter Wahl und Bestätigung der neuen Kommandanten verliert die Bestellung der Notkommandanten automatisch seine Gültigkeit.

 


Beschluss 1:

Der Gemeinderat Bubesheim bestellt hiermit als Notkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bubesheim Herrn Bernd Wiedenmann

01-03-2021/BAU einstimmig beschlossen 

 

Beschluss 2:

Der Gemeinderat Bubesheim bestellt hiermit als Notvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Bubesheim Herrn Stefan Sauter