Sitzung: 21.01.2021 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Vorsitzende erteilte Frau Quenzer das Wort.
Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat bzw. der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen.
a) Haushaltsreste:
Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.
Für das Haushaltsjahr 2020 wurden keine Haushaltseinnahmereste (HER) und keine Haushaltsausgabereste (HAR) gebildet:
b) Jahresrechnung:
|
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamt |
Haushaltsansatz |
1.034.450 EUR |
194.000 EUR |
1.228.450 EUR |
Rechnungsergebnis |
1.041.818 EUR |
269.516 EUR |
1.311.334 EUR |
Veränderung |
0,72 % |
38,93 % |
6,75 % |
Der Haushalt ist gesamtheitlich ausgewogen. Überschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe und der Deckungsreserve ausgeglichen.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Beschluss:
a) Haushaltsreste:
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt davon Kenntnis, dass
keine Haushaltsreste für 2020 gebildet wurden.
b) Jahresrechnung
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis von der
Jahresrechnung 2020.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.