Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Derzeit kann zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 noch bis zum 02.05.2016 Stellungnahmen abgegeben werden. Die Gemeinde Kötz ist sowohl mit der Umfahrung B16 als auch mit der Aufnahme der Bahnlinie Ulm-Augsburg betroffen.

Hier ist geplant, Günzburg vom Fernverkehr abzukoppeln, da die Streckenführung über Offingen schlecht ist. Aus diesem Grund ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030, der am 16. März 2016 im Internet vorgestellt wurde, sollten der Landkreis Günzburg sowie die betroffenen Gemeinden folgendermaßen Stellung nehmen:

 

„Gegenstand der Stellungnahme:
Bereich Schiene, Projekt  2-041: ABS/NBS Ulm - Augsburg

 

Seit vielen Jahren wird von Seiten des Landkreises Günzburg und der Region darauf gedrängt, dass auf der TEN-Magistrale Paris-Budapest nach dem bisher erfolgten Ausbau der Strecke zwischen  München und Augsburg sowie Ulm und Stuttgart ein Lückenschluss erfolgen muss und auch das verbleibende Reststück zwischen Augsburg und Ulm ausreichend ertüchtigt bzw. ebenfalls ausgebaut wird.

 

Die Aufnahme des Projekts ABS/NBS Ulm - Augsburg in der Variante 2-041-V02 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplan 2030 wird von Seiten des Landkreises Günzburg und seiner Gemeinden deshalb sehr begrüßt.

 

Zu begrüßen ist auch, dass Günzburg am sog. „Deutschlandtakt“ teilhaben soll.

 

Dabei ist jedoch auf die besonderen Belange des Landkreises Günzburg, seiner Bewohnerinnen und Bewohner, seiner Gewerbetreibenden und seiner natürlichen Ressourcen Rücksicht zu nehmen. Eine einseitige und übermäßige Belastung des Landkreises Günzburg darf durch die in der Variante 02 geplanten Neubaustrecken nicht erfolgen.

 

Dazu gehört insbesondere:

 

-        Der Landkreis Günzburg wird bereits heute durch die Bundesautobahn A8 und die bestehende Eisenbahntrasse durchquert. Durch eine geplante Neubautrasse darf es nicht zu einem Einkesseln bestehender Ortschaften zwischen zwei Eisenbahnlinien bzw der Eisenbahnlinie und der Bundesautobahn A8 kommen. Dies gilt ausweislich der bestehenden kartenmäßigen Darstellung im Projektinformationssystem zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 insbesondere für die Ortschaften Freihalden, Hammerstetten und Limbach.

-        Durch die geplante Neubautrasse soll der Fernverkehr durch den Landkreis Günzburg deutlich beschleunigt werden. Dies darf nicht einhergehen mit dem Abkoppeln des Landkreises Günzburg vom Fernverkehr. Die Große Kreisstadt Günzburg muss auch weiterhin an der bestehenden Mobilitätsdrehscheibe eine Haltestelle für den Fernverkehr bleiben.

-        Bei allen Ausbau- und Neubaumaßnahmen ist auf die Belange von Wohnungseigentümern, landwirtschaftlichen Betrieben und Gewerbetreibenden Rücksicht zu nehmen und auf einen sparsamen Landverbrauch zu achten. Gleichzeitig müssen durch Lärmschutzmaßnahmen weitere Beeinträchtigungen auch an der Bestandsstrecke vermieden und abgemindert werden.

-        Die Planungen zum Ausbau der Bahntrasse Augsburg – Ulm müssen örtlich eingebettet sein. Daher soll zeitnah nach Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes ein Projektbeirat installiert werden, der auch mit Vertretern der örtlichen Kommunalpolitik besetzt ist und der die Umsetzung des Bauvorhabens  begleitet.

 

Deshalb wird von Seiten des Landkreises Günzburg und seiner Gemeinden eine entsprechende Modifizierung die Variante V02 im Bundesverkehrswegeplan 2030 gefordert, soweit  das Projekt im Abschnitt zwischen Unterfahlheim – Jettingen – Dinkelscherben eine 2-gleisige Neubaustrecke mit einer Streckenführung in Anlehnung an die Bundesautobahn  A 8 vorsieht.

 

Die Modifizierung muss folgende Kriterien erfüllen:

-        Streckenführung in Höhe Günzburg nur über Bahnhof Günzburg:

Unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten ist die in Variante 02 vorgeschlagene Trasse so zu modifizieren, dass die Ausbau-/Neubauplanungen über den Bahnhof Günzburg zu führen sind. Der Bahnhof Günzburg fungiert in der Region als wichtiger Knotenpunkt der gegenständlichen Bahnlinie Ulm-Augsburg („Magistrale“) mit der Donautalbahn und der Mittelschwabenbahn und hat damit eine sehr hohe Bedeutung als Nahtstelle zwischen den regionalen Nah- und überregionalen Fernverkehrsverbindungen. Erst vor wenigen Jahren wurde der Bahnhof mit hohen Investitionen als Mobilitätsdrehscheibe ausgebaut. Dieser nun nach neuesten Vorgaben erstellte Haltepunkt muss auch an die nun zum Ausbau anstehende TEN-Magistrale angeschlossen bleiben. Eine Abkopplung Günzburgs vom Fernverkehr oder alternativ ein Bau eines eigenen Haltepunkts südlich der Stadt wäre nicht darstellbar.
Um einer Abkopplung vorzubeugen, ist deshalb bereits jetzt im BVWP 2030 festzulegen, dass die Streckenführung auch im Falle eines Neubaus über den Bahnhof Günzburg erfolgen soll.

 

-        Neubau nur in den Abschnitten Günzburg – Burgau und Jettingen – Dinkelscherben:
Bei der modifizierten Lösung der Streckenführung über Günzburg würden sich die Neubauabschnitte reduzieren auf eine Umfahrung von Offingen im Süd-Westen und eine Begradigung im Streckenabschnitt zwischen Jettingen und Dinkelscherben. Dabei darf Freihalden durch eine neue Bahnlinie nicht eingekesselt werden. 

-        Nutzen-Kosten-Verhältnis deutlich positiv über 1,0:
Auch bei einer Modifizierung mit Streckenführung der Trasse über Günzburg wird sich die Variante 02 in einem Rahmen bewegen, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis weiterhin deutlich positiv verbleibt. Denn bei der modifizierten Trasse sind wesentlich geringere Baumaßnahmen unter deutlich günstigeren topographischen Verhältnissen nötig. Auch werden die Anteile des Freistaats Bayern entsprechend höher angerechnet werden können (wegen des Nahverkehrsanteils im Ausbaubereich) und somit der Anteil des Bundes entsprechend geringer ausfallen.

 

-        Beschränkung des Landverbrauchs:
Die vorgeschlagene Modifizierung hätte zudem einen geringeren Landverbrauch zur Folge. Dieser Aspekt darf im Rahmen der Umweltprüfung nicht unbeachtet bleiben.  

 

Beim Projekt 2-041-V02 im Bundesverkehrswegeplan – Teilbereich Schiene –  muss deshalb folgende modifizierte Formulierung erfolgen (Änderungen gelb hinterlegt):

 

Projektnummer 2-041-V02

 

 

Maßnahmetitel

ABS/NBS Ulm - Augsburg

 

Teilmaßnahmen

 

ABS Neu-Ulm - Günzburg, ABS/NBS Günzburg -Jettingen - Dinkelscherben, ABS Dinkelscherben -Augsburg

 

Maßnahmenbeschreibung

 

Modifizierte Formulierung:

 

 

 

 

 

 

 

 





-        3-gleisiger Ausbau Neu-Ulm - Günzburg,  Vmax = 200 km/h

-        2-3-gleisiger Neubau/Ausbau Günzburg – Jettingen,  Streckenführung über Günzburg Bahnhof), Vmax = 250 km/h,

-        2-3-gleisiger Neubau/Ausbau Jettingen - Dinkelscherben, Vmax = 250 km/h

-        3-gleisiger Ausbau Dinkelscherben - Gessertshausen, Vmax = 200 km/h

-        3-gleisiger Ausbau Gessertshausen - Augsburg, Vmax = 200 km/h

 

Keinesfalls soll mit der Modifizierung der Verbleib der Variante 02 des Projekts ABS/NBS Ulm-Augsburg im vordringlichen Bedarf gefährdet werden. Der notwendige Lückenschluss der TEN-Magistrale darf nicht scheitern. Die gesamte Region steht hinter diesem Projekt.

 

Sollte das Bundesverkehrsministerium bei seinen Überprüfungen doch zu einem Ergebnis  kommen, dass bei der geforderten Modifizierung der Variante 02 der Verbleib im vordringlichen Bedarf gefährdet ist, wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Verabschiedung des BVWP 2030 gebeten.“