Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende erteilte das Wort an Frau Quenzer.

 

Die Jahresrechnung 2019 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde am 18.02.2020 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 28.05.2020.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

Der Verwaltungshaushalt wurde gesamtheitlich nicht überschritten. Der Haushaltsansatz beträgt 1.014.400 €, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 1.022.208,54 €.

 

Im Vermögenshaushalt war der Haushaltsansatz 194.000 €. Die Jahresrechnung schließt mit einem Ergebnis von 196.878,45 € ab.

 

Ergebnis Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen des Gesamthaushaltes durch Deckungsringe bzw. der Inanspruchnahme der Deckungsreserve ausgeglichen.

 

Die Rechnungsprüfung 2019 fand in erheblichem Maße digital statt, da nach der Software-Umstellung 2014 und der damalig beschlossenen Archivierung keine Rechnungsprüfung in bisheriger Form möglich ist.

Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab folgende Vermerke:

 

Die Heizungsanlage und die Klimaanlage sind ins Inventurverzeichnis aufzunehmen.

 

Ist ein Wartungsvertrag für die Enthärtungsanlage vorhanden?

 

Es wurde mittlerweile ein Wartungsvertrag abgeschlossen.

 

Eine Aufstellung der Erträge der Photovoltaik-Anlage wird vorbereitet.

 

Weitere Beanstandungen gab es nicht, die Hinweise bzgl. des Inventarverzeichnisses werden zur Kenntnisgenommen.

 

Zu den Prüfungsergebnissen teilte Frau Quenzer mit, dass die Aufnahme der Heizungsanlage und Klimaanlage ins Inventurverzeichnis mittlerweile erledigt wurde. Die Aufstellung der Erträge der Photovoltaik-Anlage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da die Daten derzeit noch nicht aussagekräftig sind.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Verbandsgemeinderat Thomas Wöhrle gab einen kurzen Bericht zur Rechnungsprüfung und dankte der Verwaltung für die ordentliche Kassenführung.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i.V. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2019 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2019 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.