Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Bei der Gemeinde sind 25 schriftliche Anträge zu Änderung des § 7 der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Bubesheim eingegangen.

Gemäß Art. 18b GO können Gemeindebürger beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt.

Über die Zulässigkeit des Antrages hat der Gemeinderat zu entscheiden.

 

Die Antragsteller beantragen, § 7 der Ausbaubeitragssatzung –ABS- der Gemeinde Bubesheim vom 17.12.2002, rückwirkend zum 24.09.2015 dahingehend zu ändern, dass

a) nicht mehr zwischen Haupterschließungsstraße und Anliegerstraße unterschieden wird und dass

b) der Gemeindeanteil für Fahrbahnen und Gehwege mit mind 50 % festgelegt wird.

 

Der Bürgerantrag befasst sich mit einem zulässigen Thema, allerdings enthält er keine Begründung und es fehlt die Benennung der bis zu drei vertretungsberechtigten Personen. Von den 25 eingegangen Anträgen sind 24 zulässig. Das Unterschriftenquorum von 1 % der Gemeindebürger bei 1549 Einwohner (Stand November 2015) ist erfüllt.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Zulassung des Bürgerantrages zu.