Sitzung: 01.12.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17, Befangen: 0
Nach der Novellierung des Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz beantragt die Freiwillige Feuerwehr Großkötz die Schaffung eines zweiten stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant).
Dieses Amt könnte ab der nächsten Periode 2021-2027 eingeführt werden.
Als Begründung wurde eine homogenere Aufgaben- und Verantwortungsverteilung aufgrund gestiegener Anforderungen genannt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt ab der Amtsperiode
2021-2027 die Schaffung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant)
für die Freiwillige Feuerwehr Großkötz.