Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17, Befangen: 0

Nach der Novellierung des Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz beantragt die Freiwillige Feuerwehr Großkötz die Schaffung eines zweiten stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant).

 

Dieses Amt könnte ab der nächsten Periode 2021-2027 eingeführt werden.

 

Als Begründung wurde eine homogenere Aufgaben- und Verantwortungsverteilung aufgrund gestiegener Anforderungen genannt.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt ab der Amtsperiode 2021-2027 die Schaffung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant) für die Freiwillige Feuerwehr Großkötz.