Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Befangen: 0

Haushalt der VG für 2016/2017

 

Frau Quenzer stellte dem Gremium den Doppelhaushalt 2016/17 vor. Der Haushalt beinhaltet folgende Eckpunkte:

 

-       Gesamtvolumen 2016                        2.403.380,00 €

 

Der Verwaltungshaushalt umfasst in den Einnahmen/Ausgaben 887.380,00 € und im Vermögenshaushalt 1.516.000,00 € für das Jahr 2016.

 

-       Gesamtvolumen 2017                        1.357.000,00 €

 

Der Verwaltungshaushalt umfasst in den Einnahmen/Ausgaben 1.053.000,00 € und im Vermögenshaushalt 304.000,00 €.

 

Die Umlagezahlung der Gemeinde Kötz beträgt 2016           522.969,58 €

für die Gemeinde Bubesheim                                                 240.860,42 €.

 

Für 2017 ist für die Gemeinde Kötz eine Umlage in Höhe von 632.598,41 € und für die Gemeinde Bubesheim in Höhe von 291.351,59 € festgesetzt.

 

Grundlage für die Berechnung der Umlage sind die Einwohnerzahlen der beiden Gemeinden:

 

Kötz (Stand 30.06.2015)                     3.233 Einwohner

Bubesheim (Stand 30.06.2015)          1.489 Einwohner

 

Somit insgesamt 4.722 Einwohner.

 

Für 2016 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.505.000,00 € für den Kauf und Umbau Rathaus aufgenommen.

 

Die Kreditermächtigung aus 2015 in Höhe von 700.000,00 € wird nicht in Anspruch genommen. Der Kredit läuft 10 Jahre. Das 1. Jahr ist tilgungsfrei.

 

Investitionsprogramm:

 

Einnahmen:

-       2016 Zuführung VwHH             11.000,00 € und Kreditaufnahme 1.505.000,00 €

-       2017 Zuführung VwHH           168.000,00 € und Rücklagenentnahme 136.000,00 €

 

Ausgaben:

-       2016 Kauf und Umbau der Raiffeisenbank 1.516.000,00 €

Grundlage war die Kostenschätzung des Architekturbüros Irmler vom 07.03.2016. Die Umzugskosten von 25.000,00 € wurden in den VwHH eingearbeitet.

 

-       2017 Tilgung des Darlehens 168.000,00 € und Restkosten Umbau 136.000,00 €.

 

 

Personalkosten:

Die Personalkosten für 2016 steigen auf 611.830,00 €. (2015 : 515.000,00 €). Die voraussichtliche Lohnerhöhung ist hierbei bereits eingearbeitet. Auch die Teilung der Bereiche GL und Kämmerei und der zusätzliche Bedarf im Bauamt wurde berücksichtigt.

 

Rücklage:

Die Rücklage zum Beginn des Jahres 2015 liegt bei 284.284,00 €. Für 2017 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 136.000,00 € vorgesehen.

 

Mindestrücklage:     2016               7.529,00 €

                                    2017               8.133,00 €

 

Der Schuldenstand pro Einwohner wird 2016, 318,00 € betragen, für das Jahr 2017, 283,00 €.


Beschluss:

Die Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 mit dem Haushaltsplan wird wie vorgelegt beschlossen.

Dem beigefügten Stellenplan, sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016/2017 wird zugestimmt.

Von den weiteren Anlagen wird Kenntnis genommen.