Der Bauherr (Flur-Nr. 365/22), Gemarkung Großkötz, möchte einen Stellplatz auserhalb der Baugrenze überdachen. Der Bebauungsplan sieht dies nicht vor. Die Gemeinde kann mittels isolierter Befreiung dem Vorhaben zustimmen. Mit der Befreiung besteht seitens des Gremiums Einverständnis. Die Vorsitzende wird in eigener Zuständigkeit die isolierte Befreiung zulassen.