Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Der Eigentümer der Flur-Nr. 376 Gemarkung Großkötz stellte bei der Verwaltung einen mündlichen Antrag zur Errichtung von 8 Bauplätzen.

Die 6 außenliegenden Bauplätze sollen auf dem freien Markt veräußert werden, die 2 innenliegenden Bauplätze bleiben im Eigentum des Vorhabenträgers.

Ing. Kuhn erläuterte dem Gremium, dass die Erschließung des Baugebietes technisch möglich ist.

 

Planerisch stellt sich folgende Problematik:

 

Die Fläche ist derzeit lt. Flächennutzungsplan Außenbereich. Das Vorhaben liegt nicht im Zusammenhang des bebauten Ortsteils und kann ohne Bauleitplanung und Änderung des Flächennutzungsplanes nicht realisiert werden.

 

Bürgermeister Walter erläuterte, dass er diesbezüglich bereits Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde und der Ortsplanungsstelle aufgenommen hat. Beide Stellen stuften das Vorhaben als problematisch ein.

 

Das geplante Baugebiet stellt planungsrechtlich eine fingerartige Erweiterung und eben keine notwendige Ortsrandabrundung dar. Aus naturschutzrechtlicher Sicht müssen zum bestehenden Wald (dieser besteht hier beiderseits) ein Abstand von 30 m eingehalten werden. Nachdem die notwendige Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt nicht oder nur unter Auflagen genehmigt wird, kann seitens der Verwaltung keine Empfehlung zur Bauleitplanung abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, über eine Abrundungssatzung dem Bauwerber 2 Bauplätze zu ermöglichen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz wird das vorgelegte Konzept nicht weiter verfolgen.