Sitzung: 04.08.2014 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Sachverhalt:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Untere Lache – 4. Änderung“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Der Bauwerber hat daher die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
Die Gemeinde
Bubesheim nimmt den vorliegenden Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit
Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/69 der
Gemarkung Bubesheim zur Kenntnis. Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht
durchgeführt.