Sitzung: 22.10.2020 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die
Wegesanierung in der Gemeinde Kötz
Im Juli 2020 wurde die Oberfläche des
Verbindungsweges zwischen Kleinkötz, Bahnhofstraße und Munasiedlung durch
Fräsen und Verdichten von Schottermaterial instandgesetzt.
Die Erneuerung der wassergebundenen
Deckschicht durch Fräsen von Schotter- und Gesteinslagen wird überwiegend im
Gebirgs- und Waldwegebau durchgeführt. Erfahrungen haben gezeigt, daß auch
Feldwege eine stabilere und belastbarere Oberfläche erhalten als z.B. durch
Grader- (Erdhobel) mit anschließenden Verdichtungsarbeiten.
Das Bauamt hat für
drei verschiedene Wege Preise eingeholt.
Wegeunterhalt 1
Großkötz Flurnummer
8511 / Wegname: Der Mittelfeldweg – siehe Planausschnitt
Grundlage für die
Kostenberechnung ist eine Fahrbahnlänge von ca. 1050 m mit einer
durchschnittlichen Breite von 3,50 m.
Kostenschätzung
einschließlich 19 % Mwst. 10.500,-
Euro brutto
Der Bau wünscht die
Erneuerung des Weges mit einer wassergebundenen Decke. Es sollen
20.000,00 € in den Haushalt aufgenommen werden.
Wegeunterhalt 2
Großkötz Flurnummer
1914 und 1294 / Wegname: Am Saum und Krautgarten
Grundlage für die
Kostenberechnung ist eine Fahrbahnlänge von ca. 150 m mit einer
durchschnittlichen Breite von 3,50 m.
Kostenschätzung
einschließlich 19 % Mwst. 2.700,- Euro brutto
Die Empfehlung eines
Wegesanierers wäre die Herstellung einer Tränkschicht (Spritzdecke) auf Grund
der Steigung nach Instandsetzung des Weges.
Nach kurzer
Diskussion wurde festgelegt, dass der Weg mit einer Trag-Deckschicht von
10 cm gebaut werden soll. Es soll zeitnah ein Lastplattenversand durchgeführt
werden. Die Höhe der Haushaltsmittel sollen entsprechend angepasst werden.
Wegeunterhalt 3
Kleinkötz Flurnummer
192 / Wegname: Kühlene
Grundlage für die
Kostenberechnung ist eine Fahrbahnlänge von ca. 140 m mit einer
durchschnittlichen Breite von 3,50 m.
Kostenschätzung
einschließlich 19 % Mwst. 2.600,- Euro brutto
Auch hier die
Empfehlung die Herstellung einer Tränkschicht (Spritzdecke) nach Instandsetzung
auf Grund der Steigung.
Bei der Kühlene ist
das weitere Vorgehen zu klären bzgl. die Herstellung Kanal, Wasser, Straßenbau.
Es wurde sich darauf
verständigt, dass die Verwaltung klärt, ob für die Kühlene die Voraussetzung
der erstmaligen Erschließung mit Erschließungsbeiträgen vorliegt.
Sollte der
Vollausbau zeitnah nicht möglich sein, sollte ein Provisorium erstellt werden.
In allen Angeboten
sind keine Kosten für Materialzufuhr soweit notwendig sowie bei langanhaltender
Trockenheit die Bewässerung der instandgesetzten Wege enthalten. Die
Bewässerung kann durch den Bauhof übernommen werden.
Das Bauamt weist
darauf hin, dass nicht geplant ist, die Wege vorher abzustecken / vermessen.
Der Weg wird so instandgesetzt wie vorgefunden.
Entscheidet sich das
Gremium für eine vorherige Absteckung der Grenzen ist dies frühzeitig –
möglichst im Frühjahr - durchzuführen um die Grundstückseigentümer bei
Abweichungen zu informieren.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss beschließt
die Haushaltsmittel für folgende Wegesanierung im Haushaltshalt 2021
einzustellen:
Instandsetzung Mittelfeldweg Kosten 20.000,00 Euro Ausführung wassergebundene Decke
Instandsetzung Saum/Krautgarten: Ausführung
Trag-/Deckschicht
Instandsetzung Kühlene: hier Vollausbau mit
Erschließungsbeiträgen prüfen.
Sollte der Vollausbau zeitnah nicht möglich sein, so
soll ein Provisorium erstellt werden.