Sitzung: 22.10.2020 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Eigentümer hat
einen Antrag auf isolierte Befreiung bzgl. des oben genannten Vorhaben
eingereicht. Es beinhaltet zum einen die Errichtung einer Stützmauer entlang
der östlichen Grenze des Baugrundstücks höher als 1,30 Meter und dass das
Nebengebäude als separates Gebäude außerhalb der Baugrenze entstehen soll.
Dieses Vorhaben entspricht nicht dem Bebauungsplan „Am Weiherl“.
Die Gemeinde schrieb
den Eigentümer an und wies den Antrag auf isolierte Befreiung zurück, da derzeit
die Voraussetzungen nicht vorliegen. Das Vorhaben ist als Gesamtvorhaben
baurechtlich zu sehen und auch als solches zu genehmigen.
Der Eigentümer hat
in der Zwischenzeit einen Anwalt mit der Thematik betraut, der seine
Forderungen notfalls gerichtlich durchsetzen soll.
Beschluss:
Derzeit liegt der Tatbestand für eine isolierte
Befreiung nicht vor, da das Vorhaben als Gesamtvorhaben zu sehen ist und eine
Nutzungsaufnahme noch nicht erfolgt ist. Der Bau-, Umwelt- und
Grundstücksausschuss kann somit keine isolierte Befreiung zulassen. Einer
Befreiung kann ebenfalls nicht zugestimmt werden, da diese den Grundzügen der
Planung widersprechen.