Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer hat einen Antrag auf isolierte Befreiung bzgl. des oben genannten Vorhaben eingereicht. Es beinhaltet zum einen die Errichtung einer Stützmauer entlang der östlichen Grenze des Baugrundstücks höher als 1,30 Meter und dass das Nebengebäude als separates Gebäude außerhalb der Baugrenze entstehen soll. Dieses Vorhaben entspricht nicht dem Bebauungsplan „Am Weiherl“.

 

Die Gemeinde schrieb den Eigentümer an und wies den Antrag auf isolierte Befreiung zurück, da derzeit die Voraussetzungen nicht vorliegen. Das Vorhaben ist als Gesamtvorhaben baurechtlich zu sehen und auch als solches zu genehmigen.

 

Der Eigentümer hat in der Zwischenzeit einen Anwalt mit der Thematik betraut, der seine Forderungen notfalls gerichtlich durchsetzen soll.


Beschluss:

Derzeit liegt der Tatbestand für eine isolierte Befreiung nicht vor, da das Vorhaben als Gesamtvorhaben zu sehen ist und eine Nutzungsaufnahme noch nicht erfolgt ist. Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss kann somit keine isolierte Befreiung zulassen. Einer Befreiung kann ebenfalls nicht zugestimmt werden, da diese den Grundzügen der Planung widersprechen.