Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Anwesend: 16, Befangen: 0

Die Vorsitzende begrüßte Herrn Weirather vom Staatlichen Bauamt Krumbach sowie dessen Kollegen. Nach kurzer Einführung von Herrn Weirather übergab er das Wort an Herrn Vosdellen. Dieser gab eine kurze Zusammenfassung der Historie ab und erläuterte den bisherigen und aktuellen Planstand.

 

Derzeit zwängen sich auf der B 16 durchschnittlich ca.

-       10.500 Kfz je Tag durch Kleinkötz

-       13.800 Kfz je Tag durch die Waldsiedlung

-       10.200 Kfz je Tag durch Ichenhausen

-       10.500 Kfz je Tag durch Hochwang

 

Bis 2030 wird dieser Verkehr zunehmen auf der B 16 auf durchschnittlich ca.

-       12.450 Kfz je Tag in Kleinkötz

-       16.100 Kfz je Tag in der Waldsiedlung

-       13.000 Kfz je Tag in Ichenhausen

-       12.500 Kfz je Tag in Hochwang

 

Alleine schon die Transportleistung im Schwerlastverkehr soll sich einer wissenschaftlichen Verkehrsprognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem Jahr 2014 zufolge von 2010 bis 2030 bundesweit um 39 % erhöhen.

 

In Kleinkötz und der Waldsiedlung liegen rund 40 Anwesen an der B 16, viele Häuser keine 10 m vom Fahrbahnrand entfernt, dem Verkehrslärm, den Abgasen und den Erschütterungen unmittelbar ausgesetzt, ohne Chance auf einen Lärmschutz.

 

Mit Schreiben vom 09.07.2014 hatte das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass der Bund als Straßenbaulastträger der Bundesstraße im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens zum Ergebnis gekommen sei, dass die Westtrasse/Günztaltrasse für die Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz alleine schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar sei und der Bund diese Westtrasse daher nicht mehr weiterverfolge. Begründet wurde dies damit, dass mit der Osttrasse eine aus Umweltgesichtspunkten günstigere Alternative vorliegt, weshalb eine rechtssichere Planung einer Westtrasse nicht möglich ist und somit eine Bestimmung der zuvor vorgelegten Westtrasse/Günztaltrasse nicht erfolgen kann.

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte deshalb mit Schreiben vom 05.08.2014 empfohlen, die Unterlagen zur Linienbestimmung für die Ortsumfahrung Ichenhausen – Kötz im Zuge der B 16 für die modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) zu erstellen und vorzulegen.

 

Ende 2016 fand die B 16 Ost Aufnahme im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ und zwar in der höchsten Prioritätsstufe, im sog. „Vordringlichen Bedarf (VB)“.

 

Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen und die sog. „modifizierte Wahllinie 1 B“ (Osttrasse) als Ausgangsbasis für die Vorentwurfsplanung festgelegt bzw. bestimmt.

 

Für die anschließende Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostumfahrung hat das Staatliche Bauamt Krumbach in einer europaweiten Ausschreibung sowohl die Verkehrswegeplanung als auch die umweltfachlichen Untersuchungen, sowie umfangreiche Begleitplanungen und notwendige Gutachten an fachkundige Ingenieurbüros vergeben. Als Planungsgrundlage wurde der Trassenbereich zunächst vermessen und der Baugrund untersucht. Darauf aufbauend wurde die Streckenplanung inkl. Bauwerken und Knotenpunkten entworfen, iterativ verbessert und um die Verlegung der ländlichen Wege und der Entwässerungsanlagen ergänzt. Im Bereich der Ortsumfahrung wurden über eine gesamte Vegetationsperiode hinweg Flora und Fauna kartiert sowie alle planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft untersucht und bilanziert. Daraus wurde abschließend ein umfangreiches maßnahmenbezogenes Ausgleichskonzept für diese Eingriffe erarbeitet. Das Staatliche Bauamt hat den stetig fortschreitenden Planungsprozess dabei unter regelmäßiger Einbeziehung der kommunalen Vertreter sowie Information der Öffentlichkeit begleitet. Dadurch konnten zahlreiche Anregungen und Optimierungsvorschläge aufgenommen und iterativ eingearbeitet werden.

 

Das Ergebnis des bisherigen Planungsprozesses ist nun der sog. „Vorentwurf“ des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020.

 

Nach der Vorstellung konnten sich die Gemeinderäte zu Wort melden.

 

Gemeinderätin Hus fragte nach den Lärmschutzmaßnahmen für die Waldsiedlung. Herr Vosdellen meinte daraufhin, dass die Verlegung nördlich der Siedlung vorgenommen würde und somit die Grenzwerte der Bundeslärmschutzverordnung eingehalten werden.

 

Herr Weirather stellte einen lärmreduzierenden Straßenbelag in Aussicht, den Gemeinderat Wöhrle Thomas auch für die Anlieger an der Kleinkötzer Industriestraße gerne hätte, wenn diese zur Kreisstraße GZ 5 wird.

 

Gemeinderat Wöhrle Thomas erwartet wenig Entlastung, sondern mehr Verkehr aus dem Kammeltal und aus Richtung Ichenhausen im kleinsten Ortsteil Ebersbach. Er wies auf fehlende Radwege Richtung Limbach und Deubach und auf überfahrbare Gehwege hin.

 

Gemeinderat Seitz fragte an, ob es möglich wäre, den überörtlichen Schwerlastverkehr vor allem in Großkötz aus Richtung Weißenhorn kommend zu umgehen. Herr Weirather wies darauf hin, dass es sich bei der GZ 5 um eine Kreisstraße handelt und der Landkreis momentan überhaupt keine Planungen vorsieht.

 

Zweiter Bürgermeister Uhl schlug vor, an dem Brückenbauwerk Ebersbach - Limbach einen Radweg vorzusehen.

 

Gemeinderat Lochbrunner bemängelte den zu hohen Flächenverbrauch durch diesen Bau.

 

Gemeinderat Wöhrle Werner merkte an, dass ein erheblicher Anteil des Verkehrsaufkommens vor allem in Ebersbach und Kleinkötz bleiben würde und er bemängelte die Vorgehensweise bzgl. des Klimaschutzes.

 

Nach der Diskussion meldete sich die Vorsitzende zu Wort und fasste folgendes zusammen:

-       Kleinkötz und die Waldsiedlung brauchen dringend eine Umgehungs-/Entlastungsstraße.

-       Auch der Wunsch der Stadt Ichenhausen nach einer Umgehungs- und Entlastungsstraße ist verständlich.

-       In Kombination mit der GZ 5 neu entfaltet die vorgestellte Planung der B 16 Ost eine erfreulich hohe Entlastungswirkung für Kleinkötz und die Waldsiedlung.

-       Eine Umgehungs-/Entlastungsstraße im Westen, also im Günztal, ist nach der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums von 2014 unwiderruflich vom Tisch. Würden wir eine Westtrasse fordern, bekämen wir mit Sicherheit gar keine Umgehungs-/Entlastungsstraße.

-       Ob wir eine Osttrasse erhalten, muss das weitere Verfahren zeigen.

-       Insbesondere die größeren Abstände zu den Wohnbebauungen im Vergleich zur Wahllinie 1 B Osttrasse aus 2014 und das Tieferlegen der Fahrbahn im Zuge des Ausnutzens der topographischen Situation sind als sehr positiv zu werten.

-       Die Osttrasse würde die Teilung von Kleinkötz in zwei Hälften beenden.

-       Die Osttrasse würde der Gemeinde Kötz eine große Entwicklungschance bieten.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zu. Es ist folgendes anzustreben:

a) ein bestmöglicher Lärmschutz für die Siedlungsgebiete,

b) ein bestmöglicher Ausgleich des Eingriffs in die Natur,

c) die Durchführung einer Flurbereinigung.