Sachverhalt Spielplätze Allgemein:

Grundsätzlich unterliegen öffentliche Spielplätze einer regelmässigen Überprüfung durch Bauhofmitarbeiter (augenscheinliche Prüfung z.B. bei Mäh- und/oder Müllsammelarbeiten) sowie durch eine von der Gemeinde beauftragte Sicherheitsfachkraft mit Qualifikation zum Prüfen von Spielgeräten.

 

Die jährliche Prüfung durch eine Sicherheitsfachkraft wird von Herrn Josef Häußler, Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Kötz durchgeführt.

 

Ergebnis der jährlichen Prüfung Spielplatz Großkötz:

Der Spielplatz Großkötz befindet sich im Asternweg, Flurstück 396.

Zusammengefasst handelt es sich bei den beanstandeten Schäden um kleinere Reparaturarbeiten z.B. Tausch einzelner Pfosten, fehlende Schrauben oder Fingerschutzkappen.

Ein Schwerpunkt der Prüfung waren vorgeschriebene Typenbezeichnungen von den Herstellern der Spielgeräte, welche sich direkt auf den Spielgeräten befinden müssen. Nachdem viele Gerätschaften 10 Jahre und älter sind kann es sein, dass entweder zu dieser Zeit die Typenschilder noch nicht vorgeschrieben waren oder diese eben entfernt oder abgerissen wurden.

Die Spielgeräte sind in „gutem“ Zustand. In den kommenden 3 Jahren wird voraussichtlich die Schaukel erneuert werden müssen.

Für die Beschaffung einer weiteren Spielattraktion wäre ausreichend Stell- und Sicherheitsabstandsfläche vorhanden.

 

Ergebnis der jährlichen Prüfung Spielplatz Großkötz Schule:

Beim Spielplatz Schule in Großkötz handelt es sich um 1 Spielgerät innerhalb des Sportgeländes der Grundschule – Holzbrücke. Schäden wurden keine festgestellt.

 

Ergebnis der jährlichen Prüfung Spielplatz Kleinkötz:

Der Spielplatz Kleinkötz befindet sich beim Friedhof Kleinkötz, Flurstück 609/3

Zusammengefasst handelt es sich bei den beanstandeten Schäden ebenfalls überwiegend um kleinere Reparaturarbeiten z.B. Tausch einzelner Pfosten, fehlende Schrauben oder Fingerschutzkappen. Dies können durch den Bauhof ausgeführt werden.

Die Spielgeräte sind in „sehr gutem“ Zustand da es sich um neuwertige Spielgeräte handelt – jünger 10 Jahre.

 

Sachverhalt Spielplatz Ebersbach:

Der Spielplatz Ebersbach befindet sich Am Krautgarten, Flurstück 90.

Zusammengefasst ist der Spielplatz gut bespielbar. Die Geräte sind in ordentlichem Zustand jedoch überwiegend 10 Jahre und älter. Das Bauamt geht davon aus, daß 3 der vorhandenen Spielgeräte in 3-4 Jahren getauscht werden müssen.

 

Beschaffung eines weiteren Spielgerätes für Ebersbach:

Eine Bürgerin aus Ebersbach, wünscht sich weitere Attraktionen auf dem Spielplatz und schlägt ein Boden-Trampolin vor.

 

Eine freie Grünfläche mit ausreichend Sicherheitsfläche zu anderen Geräten wäre vorhanden.

Auf Grund der Platzgröße wäre es dort möglich ein Trampolin oder ein anderes Gerät aufzustellen.

 

Die Kosten für ein „kleines“ Trampolin, welches für öffentliche Spielplätze genutzt werden kann, beläuft sich auf ca. 3.500,00 €. Das Trampolin wird aus Sicherheitsgründen in den Boden eingelassen. Dazu kommen nochmals ca. 1.000,- Euro für Tätigkeiten des Bauhofes durch Fundamentherstellung, Maschineneinsatz und Materialkosten.

Die Verwaltung empfiehlt, dass in der Haushaltsplanung (Vermögenshaushalt) spätestens alle 2 Jahre die Neubeschaffung eines Spielgerätes im Wert von ca. 5.000,00 € eingestellt werden sollte. Dadurch lässt sich auch ein Investitionsstau verhindern.

 

Das Gremium nimmt vom Sachstand Kenntnis und entscheidet sich für die Einstellung von Haushaltsmitteln für die kommenden Haushaltsjahre. Die Geräte sollen laut Gremium auf allen Spielplätzen geprüft und neuert werden, damit alle Plätze gleich behandelt werden. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden die Mittel für Ebersbach eingestellt. Das Gremium wünscht eine Vor-Ort-Begehung aller Spielplätze.