Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 597/1 Gemarkung Kleinkötz (Am Kreuz 1), stellt einen Bauantrag und möchte einen Neubau der Garage und den Anbau des Nebengebäudes durchführen.

 

Das Grundstück liegt NICHT im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Der Bruttorauminhalt der Neubaugarage ist größer als 75 Kubikmeter, weshalb die Genehmigung erforderlich ist. Der Anbau hat die Maße 14,4 m * 6,2 m. Der Anbau befindet sich ebenfalls im Bau. An dem gleichen Standort war bereits im Jahre 1968 eine Doppelgarage errichtet worden, jedoch wurde diese durch das aktuelle Vorhaben komplett ersetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über sickerfähigem Pflaster entlang der Hoffläche (siehe Plan).

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um Gebäudeklasse 1 (sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Meter). Laut Geschäftsordnung § 12 (2) Nr. 4c liegt die Zuständigkeit bei der 1. Bürgermeisterin.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erteilte dem Bauantrag mit der Nr. 22/2020, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit.

 

Das Gremium nimmt vom Sachstand Kenntnis.