Sitzung: 30.07.2020 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Im neugebauten Hort soll eine Hort- und eine Kindergartengruppe mit jeweils 18 Plätzen entstehen. Aus diesem Grund ist eine Nutzungsänderung zur temporären Zwischennutzung des EG als Kindergarten notwendig.
Folgende Änderungen sind erforderlich:
- Behinderten WC wird gleichzeitig zum Personal WC
- Das WC Damen im EG wird zur Toilette für den Kindergarten
o Eine Kabine muss zum Wickeltisch umgebaut werden, hier würden wir das WC überbauen
o Für die anderen WCs würden wir ein Podest auf den Boden setzen, falls es in der Höhe nicht funktioniert
- Das WC Herren im EG wird zum Gäste WC
- Im OG werden die beiden Personal WCs zu Jungen und Mädchen WCs für den Hort
o Putzmittel sollten dann besser im Technikraum untergebracht werden
- Der Elternraum wird auf die Flurfläche verlegt (vermutlich nicht förderfähig)
- Der Personalraum kommt in den Elternraum
Ein entsprechendes Betreiberkonzept liegt dem Bauantrag bei. Das Gebäude soll temporär (vorerst für 1 Jahr) als Kinderhaus genutzt werden.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Gemäß § 36 BauGB erteilt die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen. Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
Beschluss:
Bau- Umwelt- und
Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag 21/2020, Gemarkung
Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.