Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 594 Gemarkung Kleinkötz (Hinter der Kirche) eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle errichten.

 

Das Grundstück auf dem das Vorhaben errichtet werden soll, liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es privilegiert ist.

 

Das Dachflächenwasser wird breitflächig versickert.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag ihr Einvernehmen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 20/2020, Gemarkung Kleinkötz, das gemeindliche Einvernehmen.