Sitzung: 30.07.2020 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 594
Gemarkung Kleinkötz (Hinter der Kirche) eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle
errichten.
Das Grundstück auf dem das Vorhaben errichtet werden soll, liegt im
Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist das Vorhaben
zulässig, wenn es privilegiert ist.
Das Dachflächenwasser wird breitflächig versickert.
Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag ihr Einvernehmen. Die
baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem
Landratsamt Günzburg.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt und Grundstücksausschuss Kötz erteilt
dem Bauvorhaben Nr. 20/2020, Gemarkung Kleinkötz, das gemeindliche
Einvernehmen.