Sitzung: 30.07.2020 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 30 (Günzburger Strasse 10), Gemarkung Großkötz, möchte den Umbau des Einfamilienhauses mit Anbau einer Doppelgarage vornehmen. Es entsteht auch eine Doppelgarage sowie eine Dachgeschosswohnung mit 2 Stellplätzen.
Das Grundstück liegt im NICHT Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Entwässerung der zweiten Wohnung (Dachgeschoss) wird
über die bestehende Entwässerung geführt. Eine gesonderte Entwässerungsplanung
ist somit nicht erforderlich. Es ist eine Abstandsflächenübernahme seitens
anliegendem Grundstück nötig, diese wird vom Nachbarn auf dem Grundstück mit
der Flur Nr. 30/33 (nördlich gelegen) übernommen.
Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.
Beschluss:
Bau- Umwelt- und
Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag 19/2020, Gemarkung
Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.