Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 30 (Günzburger Strasse 10), Gemarkung Großkötz, möchte den Umbau des Einfamilienhauses mit Anbau einer Doppelgarage vornehmen. Es entsteht auch eine Doppelgarage sowie eine Dachgeschosswohnung mit 2 Stellplätzen.

 

Das Grundstück liegt im NICHT Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Die Entwässerung der zweiten Wohnung (Dachgeschoss) wird über die bestehende Entwässerung geführt. Eine gesonderte Entwässerungsplanung ist somit nicht erforderlich. Es ist eine Abstandsflächenübernahme seitens anliegendem Grundstück nötig, diese wird vom Nachbarn auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 30/33 (nördlich gelegen) übernommen.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Bau- Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag 19/2020, Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.