Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat beschlossen, o. g. Bauleitplan aufzustellen.

 

Die Gemeinde Kötz wird gemäß § 4 Abs1 BauGB am Verfahren als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, Ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben und der Stadt Ichenhausen Informationen über von uns beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zur Verfügung zu stellen, soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

 

Für den Bauleitplan wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, wozu ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt wurde. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

 

Soweit unser Aufgabengebiet durch die Planung berührt wird, bittet die Stadt Ichenhausen um Übermittlung von Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bzw. um Übermittlung aller aus Ihrer fachlichen Sicht zu berücksichtigenden Belange in der Abwägung des Bauleitplanverfahrens.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach-Ost“. Einwände und Anregungen wurden nicht erhoben.