Sitzung: 14.07.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat
der Stadt Ichenhausen hat beschlossen, o.
g. Bauleitplan aufzustellen.
Die Gemeinde Kötz wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren als Behörde
oder sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, Ihre Stellungnahmen zu der Planung
abzugeben und der Stadt Ichenhausen Informationen über von uns
beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie
deren zeitliche
Abwicklung zur Verfügung zu stellen, soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
des Gebietes bedeutsam
sein können.
Für den Bauleitplan
wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt,
wozu ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt wurde. Der Umweltbericht
bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Soweit unser
Aufgabengebiet durch die Planung berührt wird, bittet die Stadt Ichenhausen um
Übermittlung von Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
bzw. um Übermittlung aller aus Ihrer fachlichen Sicht zu berücksichtigenden Belange in der
Abwägung des Bauleitplanverfahrens.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach-Ost“. Einwände und Anregungen wurden
nicht erhoben.