Sitzung: 14.07.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat am
04.11.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70.4
„Zwischen Auweg und Günz" und den Bebauungsplan Nr. 70.5 „ehemalige
Tierzuchthalle" aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
zu ändern.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Kötz an dem Verfahren
als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Stadt Günzburg bittet die Gemeinde
Kötz, die Stellungnahme zu den Vorentwürfen abzugeben und Informationen über
von der Gemeinde Kötz beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und
sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zur Verfügung zu stellen,
soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam
sein können.
Soweit
das eigene Aufgabengebiet der Gemeinde Kötz durch die Planung berührt wird,
bittet die Stadt Günzburg um Übermittlung aller aus der fachlichen Sicht Ihres
Aufgabenbereichs zu berücksichtigende Belange innerhalb der Abwägung des
Bebauungsplanverfahrens.
Die
öffentlichen Belange sind eingehend zu begründen und die Rechtsgrundlagen
eventueller Forderungen anzugeben, damit diese im weiteren Abwägungsprozess
richtig beurteilt werden können.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz nimmt den Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70.4 „zwischen Auweg und Günz",
Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70.5 „ehemalige Tierzuchthalle"
und Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan (Am Auweg) der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen
werden nicht erhoben.