Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Staatliche Bauamt Krumbach, hat für das oben genannte Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren beantragt.

 

Das Staatliche Bauamt Krumbach beabsichtigt den Ausbau der Bundesstraße 16 nördlich von Kleinkötz (sog. Munasenke) auf einer Länge von ca. 720 Metern in den Gemeindegebieten von Kötz sowie der Stadt Günzburg. Die Planung sieht vor, dass im Bereich der Ortsdurchfahrt der Waldsiedlung (Kleinkötz) der Ausbau auf der Bestandstrasse stattfindet. Im weiteren Verlauf soll die Bundesstraße nach Westen verschwenkt und in Dammlage neu errichtet werden. Sie wird das Winterbachtal mit seinem Bachlauf und den begleitenden Waldbereichen überqueren. Bis zum Bauende in Richtung Günzburg wird die Bundesstraße wieder auf die Bestandsstrecke zurückgeführt.

 

Zum Ausgleich dieses Eingriffs in Natur und Landschaft sind entsprechende naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Kleinkötz und Deffingen beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von öffentlichen Straßen sowie wasserrechtliche Erlaubnisanträge.

 

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

 

Gemeinderätin Hus regte an, einen Hinweis bezüglich Verkehrsberuhigung aufzunehmen, da durch die Begradigung der Bundesstraße die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung begünstigt wird.

 

Gemeinderat Zacher fragte an, wie der Radweg während der Bauphase verläuft. Es wurde mitgeteilt, dass der Radweg von der Baumaßnahme nicht betroffen ist, es aber nochmal beim Staatlichen Bauamt abgeklärt werden kann.

 

Gemeinderat Wöhrle Thomas fragte an, wie die Umleitung während der Bauphase erfolgt. Es wurde mitgeteilt, dass diese über Großkötz erfolgt. Er gab zu bedenken, dass hierdurch eine massive Zunahme des Verkehrs über die GZ 5 entsteht, für die bisher keine Regelung besteht.

 

Die Vorsitzende teilte mit, dass dies beim Termin am 04.08.2020 mitaufgegriffen werden sollte. Gemeinderat Wöhrle Thomas vermisst zudem dass der Lärmschutz gegenüber den Menschen zu wenig berücksichtigt wurde.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bundesstraße 16 im Bereich Munasenke nördlich von Kleinkötz BA2 zur Kenntnis.

Es wurden folgende Einwände und Anregungen erhoben:

-       Es wird befürchtet, dass durch die Begradigung der Bundesstraße die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht eingehalten wird. Hier sollten Maßnahmen zur Einhaltung der Begrenzung erdacht werden.

-       Der Lärmschutz gegenüber den Anwohnern wurde nicht ausreichend abgehandelt, hier sollten Schutzmaßnahmen eingeplant werden.

-       Es wird gebeten bis zur Fertigstellung der gemeindlichen Baumaßnahmen in der Waldsiedlung 2020/2021 mit dem Ausbau der B 16 nicht zu beginnen.