Sitzung: 14.07.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das Staatliche
Bauamt Krumbach, hat für das oben genannte Bauvorhaben das
Planfeststellungsverfahren beantragt.
Das Staatliche Bauamt Krumbach beabsichtigt
den Ausbau der Bundesstraße 16 nördlich von Kleinkötz (sog. Munasenke) auf
einer Länge von ca. 720 Metern in den Gemeindegebieten von Kötz sowie
der Stadt Günzburg. Die Planung sieht vor, dass im Bereich der Ortsdurchfahrt
der Waldsiedlung (Kleinkötz) der Ausbau auf der Bestandstrasse stattfindet. Im
weiteren Verlauf soll die Bundesstraße nach Westen verschwenkt und in Dammlage
neu errichtet werden. Sie wird das Winterbachtal mit seinem Bachlauf und den
begleitenden Waldbereichen überqueren. Bis zum Bauende in Richtung Günzburg
wird die Bundesstraße wieder auf die Bestandsstrecke zurückgeführt.
Zum Ausgleich dieses Eingriffs in Natur und
Landschaft sind entsprechende naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Für das
Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den
Gemarkungen Kleinkötz und Deffingen beansprucht. Der Plan enthält auch
Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von öffentlichen Straßen sowie
wasserrechtliche Erlaubnisanträge.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Gemeinderätin Hus regte an, einen Hinweis
bezüglich Verkehrsberuhigung aufzunehmen, da durch die Begradigung der Bundesstraße
die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung begünstigt wird.
Gemeinderat Zacher fragte an, wie der Radweg
während der Bauphase verläuft. Es wurde mitgeteilt, dass der Radweg von der
Baumaßnahme nicht betroffen ist, es aber nochmal beim Staatlichen Bauamt
abgeklärt werden kann.
Gemeinderat Wöhrle Thomas fragte an, wie die
Umleitung während der Bauphase erfolgt. Es wurde mitgeteilt, dass diese über
Großkötz erfolgt. Er gab zu bedenken, dass hierdurch eine massive Zunahme des
Verkehrs über die GZ 5 entsteht, für die bisher keine Regelung besteht.
Die Vorsitzende teilte mit, dass dies beim
Termin am 04.08.2020 mitaufgegriffen werden sollte. Gemeinderat Wöhrle Thomas
vermisst zudem dass der Lärmschutz gegenüber den Menschen zu wenig berücksichtigt
wurde.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
nimmt das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bundesstraße 16 im Bereich
Munasenke nördlich von Kleinkötz BA2 zur Kenntnis.
Es wurden folgende Einwände
und Anregungen erhoben:
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Es wird
befürchtet, dass durch die Begradigung der Bundesstraße die vorgeschriebene
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht eingehalten wird. Hier
sollten Maßnahmen zur Einhaltung der Begrenzung erdacht werden.
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Der
Lärmschutz gegenüber den Anwohnern wurde nicht ausreichend abgehandelt, hier
sollten Schutzmaßnahmen eingeplant werden.
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Es wird
gebeten bis zur Fertigstellung der gemeindlichen Baumaßnahmen in der
Waldsiedlung 2020/2021 mit dem Ausbau der B 16 nicht zu beginnen.