Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung und den Gemeinderätinnen Thoma und Greiner den Bedarf an Kindergartenplätzen für die nächsten Jahre ermittelt.

 

Der Vorsitzende übergab Frau Greiner das Wort, welche den aktuellen Sachstand nochmals erläuterte. Entgegen dem Sachvortrag haben zwischenzeitlich alle Kinder einen Platz im Kindergarten erhalten.

 

Durch die Einführung der Wahlfreiheit der Einschulung für Korridorkinder (Zeitraum Juli bis September Geborene) hat sich das Platzangebot kurzfristig verringert. Bis sich diese Wahlfreiheit in das bestehende Bedarfssystem der Kindergartenplätze harmonisiert bzw. eingefügt hat sind ca. 3 Jahre nötig. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist nochmals mit einer angespannten Kindergartenplatzsituation zu rechnen.

Danach wird sich der Abgang der Schulkinder mit dem zu erwartenden Geburtsjahrgang die Waage halten, bzw. ist mit weniger Bedarf an Kita-Plätzen zu rechnen. Im Bereich der Krippe hat sich die Lage bereits etwas entspannt.

Für die dauerhafte Einrichtung einer dritten Betreuungsgruppe müssten umfangreiche Umbaumaßnahmen erfolgen, dies ist nicht bis 2022 zu realisieren, und danach ist der Bedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr von Nöten.

Zurzeit hat nur ein Kind keinen Platz im Kindergarten bekommen, das einen Rechtsanspruch hat. Der angebotene Platz in einem anderen Kindergarten wird nicht wahrgenommen.

 

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist nochmals mit einem Engpass zu rechnen, hier werden, wenn nötig Lösungen erarbeitet, um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gerecht zu werden. In der Gemeinde Kötz wird zurzeit eine weitere Kindergartengruppe eingerichtet, auch hier besteht die Möglichkeit Kinder aus der Gemeinde Bubesheim unterzubringen.

 

Im Hinblick auf die Geburtenzahlen sind die ausgewiesenen Plätzen in Bubesheim ausreichend.

Ab dem Geburtsjahrgang 2019 wird jährlich eine Bedarfsabfrage stattfinden, um in Zukunft rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können.