Nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stellt der Freistaat Bayern jährlich 150 Mio. EUR zur Verfügung.

 

2020 aufgeteilt in 65 Mio. EUR für die Spitzabrechnung nach KAG und 85 Mio. EUR für die Straßenausbaupauschalen.

 

2020 stehen für die Straßenausbaupauschalen 85 Mio. EUR zur Verfügung, die an alle Gemeinden verteilt werden.

 

Verteilungskriterien:

In den Jahren 2020 und 2021 werden Anteile der Mittel (2020: 25 %; 2021: 15 %) nach dem Verhältnis der von den Gemeinden in den Jahren 2008 bis 2017 durchschnittlich vereinnahmten Straßenausbaubeiträge verteilt, im Übrigen nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen.

 

Ab 2022 werden die Mittel für die Straßenausbaupauschalen dann allein nach dem Verhältnis der Siedlungsfläche verteilt.

 

Maßgebliche Siedlungsfläche der Gemeinde Bubesheim:                147,35 ha,

das entspricht einem Anteilsatz der Gemeinde von 0,027582 % an der maßgeblichen Siedlungsfläche der Gemeinden in Bayern.

 

 

Für 2020 ergibt die Berechnung für die Gemeinde Bubesheim eine Zuweisung in Höhe von 33.165 EUR.

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.