Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 70 Gemarkung Bubesheim, möchte auf dem Grundstück den Stadel abreißen.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Bubesheim erteilte dem Bauantrag mit der Nr. 8/2020, Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit.