Für die Reinigung der Liegenschaften der Gemeinde Bubesheim wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben.

 

Das wirtschaftlichste Angebot für die Fensterreinigung gab die Firma Schuster Gebäudereinigung ab, welches der Erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit annimmt gemäß § 8 Abs. 2 Buchst. d) der geltenden Geschäftsordnung.

 

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.