Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat am 04.11.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70.4 „Zwischen Auweg und Günz" und den Bebauungsplan Nr. 70.5 „ehemalige Tierzuchthalle" aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bubesheim an dem Verfahren als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die Stadt Günzburg bittet die Gemeinde Bubesheim, die Stellungnahme ·zu den Vorentwürfen abzugeben und Informationen über von der Gemeinde Bubesheim beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zur Verfügung zu stellen, soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

 

Soweit das eigene Aufgabengebiet der Gemeinde Bubesheim durch die Planung berührt wird, bittet die Stadt Günzburg um Übermittlung aller aus der fachlichen Sicht Ihres Aufgabenbereichs zu berücksichtigende Belange innerhalb der Abwägung des Bebauungsplanverfahrens.

 

Die öffentlichen Belange sind eingehend zu begründen und die Rechtsgrundlagen eventueller Forderungen anzugeben, damit diese im weiteren Abwägungsprozess richtig beurteilt werden können.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70.4 „zwischen Auweg und Günz", Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70.5 „ ehemalige Tierzuchthalle" und Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Am Auweg) der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.