Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kötz ist mittlerweile 8 Jahre alt. Die derzeitigen Hundesteuersätze liegen im Vergleich mit anderen Kommunen im Landkreis unter dem Durchschnitt. Die Verwaltung regt daher eine Erhöhung an. Gleichzeitig wurde ein Paragraph bzw. ein höherer Steuersatz für die Haltung von Kampfhunden eingefügt.

 

Aktuelle Sätze im Landkreis Günzburg:

Gemeinde

Höhe der Hundesteuer

 

1. Hund

2. Hund

Kampfhunde

Günzburg

50,00 €

Ichenhausen

31,00 €

Bibertal

42,00 €

72,00 €

Burgau

26,00 €

Leipheim

20,50 €

Kammeltal

30,00 €

40,00 €

320,00 €

Haldenwang

30,00 €

75,00 €

500,00 €

Rettenbach

30,00 €

250,00 €

Burtenbach

30,00 €

50,00 €

500,00 €

Ursberg

25,00 €

50,00 €

 

 

Die Änderungen zur alten Satzung wurden rot kursiv dargestellt. Anmerkungen der Verwaltung sind blau dargestellt.

 


Der Gemeinderat Kötz stimmt der neuen Hundesteuersatzung 2015 mit der Änderung zu, dass § 6 Abs. 3 entfällt.

 

07-60-2014 einstimmig beschlossen Ja 17  Nein 0

Für den ersten Hund wird eine Hundesteuer in Höhe von 30 € veranschlagt.

 

07-61-2014 einstimmig beschlossen Ja 17  Nein 0

Für den zweiten Hund wird eine Hundesteuer in Höhe von 40 € veranschlagt.

 

07-62-2014 einstimmig beschlossen Ja 17  Nein 0

Für jeden weiteren Hund wird eine Hundesteuer in Höhe von 40 € fällig.

 

07-63-2014 einstimmig beschlossen Ja 14  Nein 3

Es werden 400 € für Kampfhunde verlangt.