Sitzung: 25.05.2020 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 27.06.2018 wurde
dem SC Bubesheim die beschränkte
wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1897 zur Bewässerung des Sportplatzes erteilt.
In diesem Bescheid
ist eine Entnahmemenge von max. 0,6 l/s und max. 1.400 m³/a
festgesetzt.
Mit Schreiben vom
19.04.2020 beantragte der SC Bubesheim aufgrund zwei zu bewässernde Sportplätze
nun die Erhöhung der Jahresentnahmemenge auf künftig 3.000 m³/a.
Für das wasserrechtliche
Erlaubnisverfahren durch das Landratsamt Günzburg nach § 8 WHG i.V.m. Art. 15
BayWG wird die Gemeinde um Stellungnahme zu diesem Verfahren gebeten.
Laut
Wasserwirtschaftsamt ist eine Beeinflussung nicht zu erwarten.
Die max. Entnahme
von 0,6l/s bleibt bestehen, die beantragte Mehrentnahme ist durch eine längere
Pumpzeit bzw. Pufferspeicher zu betreiben.
Zweiter
Bürgermeister Finkel fragte an, wie die Entnahme kontrolliert wird. Der
Vorsitzende teilte mit, dass dies über einen Zähler geschieht.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim erteilt der
beantragten Erhöhung der Jahresentnahmemenge auf 3.000 m³/a Grundwasser
bei 0,6l/s aus dem Brunnen des Grundstücks Fl. Nr. 1897 der Gemarkung
Bubesheim zur Bewässerung des Sportplatzes durch den SC Bubesheim das
gemeindliche Einvernehmen.