Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 27.06.2018 wurde dem SC Bubesheim die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1897 zur Bewässerung des Sportplatzes erteilt.

In diesem Bescheid ist eine Entnahmemenge von max. 0,6 l/s und max. 1.400 m³/a festgesetzt.

 

Mit Schreiben vom 19.04.2020 beantragte der SC Bubesheim aufgrund zwei zu bewässernde Sportplätze nun die Erhöhung der Jahresentnahmemenge auf künftig 3.000 m³/a.

 

Für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren durch das Landratsamt Günzburg nach § 8 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG wird die Gemeinde um Stellungnahme zu diesem Verfahren gebeten.

 

Laut Wasserwirtschaftsamt ist eine Beeinflussung nicht zu erwarten.

 

Die max. Entnahme von 0,6l/s bleibt bestehen, die beantragte Mehrentnahme ist durch eine längere Pumpzeit bzw. Pufferspeicher zu betreiben.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel fragte an, wie die Entnahme kontrolliert wird. Der Vorsitzende teilte mit, dass dies über einen Zähler geschieht.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt der beantragten Erhöhung der Jahresentnahmemenge auf 3.000 m³/a Grundwasser bei 0,6l/s aus dem Brunnen des Grundstücks Fl. Nr. 1897 der Gemarkung Bubesheim zur Bewässerung des Sportplatzes durch den SC Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.