Zur Ausführung der Leistungsphasen 6-8 (Vergabe, Bauüberwachung/Dokumentation) der Wasserversorgungsanlage durch das Ingenieurbüro Degen war der Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrags notwendig. Siehe Anlage.

 

Im Rahmen einer dringlichen Anordnung wurde dieser Vertrag vom Ersten Bürgermeister unterschrieben.

 

Die dringliche Anordnung war gerechtfertigt, da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, wann aufgrund der Corona-Pandemie die nächste Gemeinderatssitzung stattfinden kann und dementsprechend eine Verzögerung in der Ausführung der Wasserleitungsverlegung befürchtet wurde.

 

Der Gemeinderat nimmt von dieser dringlichen Anordnung Kenntnis.