Zur Verlegung und Belassung der Hauptwasserleitung Günzburg – Bubesheim war der Abschluss eines Gestattungsvertrages (siehe Anhang) mit der Stadt Günzburg notwendig.

 

Im Rahmen einer dringlichen Anordnung wurde dieser Vertrag am 30.03.2020 durch den Ersten Bürgermeister unterschrieben.

 

Die dringliche Anordnung war gerechtfertigt, da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, wann aufgrund der Corona-Pandemie die nächste Gemeinderatssitzung stattfinden kann und dementsprechend eine Verzögerung in der Ausführung der Wasserleitungsverlegung befürchtet wurde.

 

Zur Info: aufgrund einer geänderten Leitungsführung wird eine Änderung von diesem Vertrag nötig. Die Stadt Günzburg erarbeitet derzeit einen Nachtrag.

 

Der Gemeinderat nimmt von dieser dringlichen Anordnung Kenntnis.