Es wird Bezug auf den Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung vom 17.02.2020 und den Tagesordnungspunkt 11.3 der Sitzung vom 09.03.2020 genommen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Brunnen wurde in den Gemeinderatssitzungen jeweils vertagt.

 

Auf Basis der Besprechung vom 09.03.2020 wurde vom Ingenieurbüro INGEO zwischenzeitlich mitgeteilt, dass kein Grund besteht anzunehmen, dass der Brunnen und dessen Betrieb aus wasserwirtschaftlicher Sicht ein Risiko (auch für die Wasserversorgung Bubesheim) darstellt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde im Rahmen einer dringlichen Anordnung durch den Ersten Bürgermeister am 19.03.2020 erteilt (nach Rücksprache mit dem Gemeinderat), sofern die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bubesheim durch die Wasserentnahme nicht gefährdet wird und regelmäßig Grundwasseruntersuchungen vorgenommen werden.

 

Die dringliche Anordnung war gerechtfertigt, da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, wann aufgrund der Corona-Pandemie die nächste Gemeinderatssitzung stattfinden kann und dementsprechend ein Schaden für den Antragssteller zu befürchten ließe.

 

Der Gemeinderat nimmt von der erteilten dringlichen Anordnung Kenntnis.