Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 1

Persönliche Beteiligung durch GR Oberauer

 

Der Eigentümer der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1920 + 1916 (An der Kötzer Straße), Gemarkung Bubesheim, möchte eine Freiflächenphotovoltaikanlage gem. EEG zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie inkl. Nebenanlagen errichten.

 

Die Grundstücke, auf denen die Vorhaben errichtet werden sollen, liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Kötzer Straße“.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben 06/2020 für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage das gemeindliche Einvernehmen.