Sitzung: 19.05.2020 Gemeinderat Kötz
In Kleinkötz wird seit Beginn 2020 ebenfalls Glasfaser verlegt. Das
ausführende Unternehmen für die LEW ist die Fa. Geiger Netzbau GmbH aus 87719
Mindelheim. Die baulichen Maßnahmen werden durch den Subunternehmer Fa. Tabak,
GaLaBau aus 88480 Bronnen ausgeführt.
In Kleinkötz am Kirchplatz liegt das Anwesen der Katholischen
Pfarrpfründestiftung St. Nikolaus mit der Flurnummer 23. Das Flurstück wird als
Grünanlage verwendet. Die Grünfläche wird durch Parkplätze für die
Kirchenbesucher umschlossen.
Für die Entwässerung der Parkplätze sowie der angrenzenden öffentlichen
Straße wurde eine Entwässerungsrinne hergestellt.
Die Entwässerungsrinne steht die letzten Jahre in der Kritik, da sich
die Betonrinnensteine immer wieder lockern und nur punktuell repariert wurden.
Im Bereich Kirchplatz werden verschiedene Hausanschlüsse für Glasfaser
hergestellt. Der Leitungsverlauf für Glasfaser wurde durch das Bauamt (im
Hinblick auf die Betonrinne) in Absprache mit der LEW parallel zur
Entwässerungsrinne - von der Bahnhofstraße kommend in Richtung Pfarrzentrum –
festgelegt.
Herr Bgm. Walter hat in diesem Zuge durch eine dringliche Anordnung die
Fa. Tabak, GaLaBau beauftragt die Entwässerungsrinne neu zu setzen, da bei der
Herstellung des Grabens für die Glasfaserarbeiten, die Betonrinnensteine
einzubrechen drohten.
Die Fa. Tabak hat ein Angebot in Höhe von 16.469,60 Euro incl. MwSt.
vorgelegt. Die Preise liegen nach Prüfung durch das Bauamt im heute üblichen
Rahmen. Durch die direkte Beauftragung der Fa. Tabak ohne Generalunternehmer
Geiger Netzbau AG reduzieren sich die Kosten da die Gemeinkosten des
Generalunternehmers entfallen.
Weiterhin reduzieren sich die Kosten dadurch, dass die LEW die Kosten
für die Herstellung Ihres Leitungsgrabens einschließlich der Asphaltierung
übernimmt.
In der Verwaltung sowie im Gemeinderat wurde des Öfteren debattiert ob
die Kosten für die Herstellung der Rinne die Kirchenstiftung übernehmen muss.
Eine verlässliche Festlegung konnte bisher nicht getroffen werden.
Nachdem die Betonrinne die Straßen- sowie Grundstücksfläche der
Kirchenstiftung entwässert wäre die einfachste Lösung die Kosten zu teilen. Mit
Mail vom 05.04.2020 wurde die Pfarrkirchenstiftung gebeten, zu prüfen, ob und
in welcher Form eine Beteiligung ihrerseits an den Kosten aussehen könnte. Herr
Gast klärt gerade die Angelegenheit mit der bischöflichen Finanzkammer ab.
Auf eine genaue Vermessung zur Grenzfeststellung wurde aus Zeit- und
Kostengründen verzichtet.
Gemeinderat Gast informierte den Rat darüber, dass die bischöfliche Finanzkammer keine Parkplätze bezuschusst. Allerdings wird die Kath. Pfarrkirchenstiftung über eine Beteiligung an den Kosten beraten.
Gemeinderat Ritter merkte an, dass darauf zu achten ist, dass zukünftig keine Direktvergaben an die Subunternehmer zu erfolgen hat, sondern im Hinblick auf die Gewährleistung immer der Weg über den Generalunternehmer zu wählen ist.
Der Gemeinderat nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.