Sitzung: 19.05.2020 Gemeinderat Kötz
Im Wasserburger Weg wurden, wie auch im übrigen Gemeindegebiet,
Glasfaserleitungen verlegt. Im Bereich des steilen Bergstücks bei H.Nr. 3 war
der bestehende Asphalt im Gehweg sowie die Borde und Rinnen in einem desolaten
Zustand, die Verkehrssicherheit war in Teilen nicht gegeben. Durch Setzungen
und Rutschungen im Untergrund kam es über die Jahrzehnte (Fertigstellung Straße
1976) zu großen Rissbildungen und Asphaltdurchbrüchen, die Betonborde waren
durchwegs durch Spannungsrisse und Salzwassereinflüsse nicht mehr brauchbar und
durch Setzungen und Rutschungen höhenversetzt, sodass ein ordnungsgemäßer
Asphalteinbau nicht möglich gewesen wäre.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde von GR Ritter angeregt die
Borde und die Rinne zu erneuern, da diese kurzfristig sowieso erneuert werden
müssen. Der bestehende Asphalt war auch außerhalb des Kabelgrabens in einem
Zustand der nicht erhalten werden konnte, deshalb muss die gesamte Gehwegbreite
neu asphaltiert werden, die Mehrbreite hätte von der Gemeinde sowieso
übernommen werden müssen. Wären die Borde zu einem späteren Zeitpunkt
ausgetauscht worden, wäre es technisch nötig gewesen den Asphalt im Gehweg
wieder auszubauen und wieder neu einzubauen. Die Gemeinde hätte die ganze
Gehwegbreite zu tragen gehabt. Somit wären erhebliche Mehrkosten entstanden.
Auf Grund des zeitlichen Rahmens und der fehlenden Verkehrssicherheit
hat Herr Bgm. Walter eine dringliche Anordnung erlassen.
Nachdem aus den Erfahrungen mit der Fa. Vitronet im Jahr 2019 und dessen
Subunternehmer keine weiteren Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, wurde die
Fa. Tabak GaLaBau aus Bronnen, die bereits in Kleinkötz für Glasfaserarbeiten
tätig ist, beauftragt die Borde und Rinnen auszubauen und neu zu setzen, sowie
im Fahrbahnbereich die Asphaltarbeiten durchzuführen.
Die Fa. Tabak hat ein Angebot in Höhe von 15.884,12 € incl. MwSt.
vorgelegt. Die Einheitspreise liegen nach Prüfung durch das Bauamt im heute
üblichen Rahmen. Die endgültige Abrechnungssumme erfolgt durch Aufmaß. Durch
die direkte Beauftragung der Fa. Tabak ohne die Zwischenschaltung des
Generalunternehmers Fa. Geiger Netzbau AG reduzieren sich die Kosten, da der
Gemeinkostenzuschlag des HU entfällt.
Zweiter Bürgermeister Uhl erklärte den neuen Räten, dass im Zuge des Glasfaserausbaus durch die LEW-Telnet, es immer wieder zu Situationen gekommen ist, dass aufgrund des schlechten Straßen- und Gewegzustandes größere Ausbesserungsmaßnahmen nötig waren. Anfänglich wurde die Fa. Vitronet beauftragt, diese Ausbesserungen auszuführen. Allerdings war die Gemeinde mit Qualität der Ausbesserung durch die Fa. Vitronet nicht zufrieden. Mittlerweile wurde eine Mängelliste erarbeitet. Bis diese Mängelliste abgearbeitet ist, wird keine weitere Zahlung geleistet. Des Weiteren werden nochmals Gespräche mit der LEW-Telnet geführt, wie die Mängelliste abgearbeitet wird.
Der Gemeinderat nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.