Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Anwesend: 17, Befangen: 0

Der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 575 (Industriestraße 12) Gemarkung Kleinkötz stellt mit dem Bauantrag Nr. 13/2020 einen Änderungsantrag. Diese Änderung soll temporär und zeitlich befristet gelten.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Unteres Ried“.

 

Die Firma Schwenk Beton betreibt in Kötz eine Betonmischanlage für Lieferbeton der

Baustellen der Umgebung. Der Transport des Betons erfolgt über Fahrmischer mit einem

max. Transportvolumen von ca. 7,5 m³.

 

Die Firma Schwenk Beton soll für eine bestimmte Zeit (temporär) für die Baustelle Mühlschlegel

Leipheim (Gelände ehem. Fliegerhorst) im 24h-Betrieb Beton liefern. Es werden

Getreidesilos im Gleitbetonverfahren erstellt, wo stündlich ca. 4-6 m³ Beton eingebaut

werden.

 

Vorgesehenes Zeitfenster 24h-Betrieb (inkl. Sa / So):

 

15.06.2020 – 30.06.2020 = 16 Tage

27.07.2020 – 10.08.2020 = 15 Tage

30.11.2020 – 07.12.2020 = 8 Tage

 

Regelung des Liefer- und Mischvorgangs nachts von 22:00 – 06:00 Uhr:

Da auf der Baustelle in Leipheim pro Stunde 4-6 m³ Beton benötigt werden, bedeutet dies

max. ein Mischvorgang und Lieferung pro Stunde. Der Mischvorgang mit Beladung dauert

ca. 8-10 Minuten.

 

Das Personal besteht in der Nachtschicht aus

1 Mischmeister

2 Betonmischfahrern

 

Einschränkung Nachtbetrieb:

In der Zeit von 20:00 – 06:00 Uhr erfolgt keine Anlieferung von Zement und

Zuschlagstoffen. Ferner werden die Trommeln der Betonmischer in der Nachtzeit nicht

gewaschen. Das Tor der südlichen Zufahrt zur Lagerhalle bleibt nachts geschlossen.

Es werden die möglichen Lärmquellen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt.

Die Mitarbeiter werden diesbezüglich eingewiesen, die Fahrgeräusche der Betonmischer

und die Betriebsgeräusche der Mischanlage soweit wie möglich zu minimieren.

 

Die Immissionsschutzrechtlichen Vorgaben werden durch das Landratsamt derzeit parallel geprüft.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist die zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.

 

Aus dem Gremium kamen Bedenken hinsichtlich der bestehenden Verkehrssituation und der zusätzlichen Belastung für die Bevölkerung. Gemeinderätin Hus fragte an, ob die Möglichkeit besteht, vorzuschreiben, welche Fahrtwege benutzt werden. Zweiter Bürgermeister Uhl antwortete hierauf, dass es sich um öffentliche Verkehrswege handelt, und im OT Wasserburg eine längerfristige Verkehrssperrung vorliegt.

 

Die Vorsitzende erläuterte, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen von der Gemeinde versagt werden kann. Eine Verweigerung des Einvernehmens aus anderen Gründen (beispielsweise Bauordnungsrecht) wäre rechtswidrig. Auflagen können im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens seitens der Gemeinde nicht auferlegt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauantrag mit der Nr. 13/2020, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.