Sitzung: 19.05.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Anwesend: 17, Befangen: 0
Der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 575 (Industriestraße 12) Gemarkung Kleinkötz stellt mit dem Bauantrag Nr. 13/2020 einen Änderungsantrag. Diese Änderung soll temporär und zeitlich befristet gelten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Unteres Ried“.
Die Firma Schwenk Beton betreibt in Kötz eine Betonmischanlage für
Lieferbeton der
Baustellen der Umgebung. Der Transport des Betons erfolgt über
Fahrmischer mit einem
max. Transportvolumen von ca. 7,5 m³.
Die Firma Schwenk Beton soll für eine bestimmte Zeit (temporär) für die
Baustelle Mühlschlegel
Leipheim (Gelände ehem. Fliegerhorst) im 24h-Betrieb Beton liefern. Es
werden
Getreidesilos im Gleitbetonverfahren erstellt, wo stündlich ca. 4-6 m³
Beton eingebaut
werden.
Vorgesehenes Zeitfenster 24h-Betrieb (inkl. Sa / So):
15.06.2020 – 30.06.2020 = 16 Tage
27.07.2020 – 10.08.2020 = 15 Tage
30.11.2020 – 07.12.2020 = 8 Tage
Regelung des Liefer- und Mischvorgangs nachts von 22:00 – 06:00 Uhr:
Da auf der Baustelle in Leipheim pro Stunde 4-6 m³ Beton benötigt
werden, bedeutet dies
max. ein Mischvorgang und Lieferung pro Stunde. Der Mischvorgang mit
Beladung dauert
ca. 8-10 Minuten.
Das Personal besteht in der Nachtschicht aus
1 Mischmeister
2 Betonmischfahrern
Einschränkung Nachtbetrieb:
In der Zeit von 20:00 – 06:00 Uhr erfolgt keine Anlieferung von Zement
und
Zuschlagstoffen. Ferner werden die Trommeln der Betonmischer in der
Nachtzeit nicht
gewaschen. Das Tor der südlichen Zufahrt zur Lagerhalle bleibt nachts
geschlossen.
Es werden die möglichen Lärmquellen auf das unbedingt notwendige Maß
beschränkt.
Die Mitarbeiter werden diesbezüglich eingewiesen, die Fahrgeräusche der
Betonmischer
und die Betriebsgeräusche der Mischanlage soweit wie möglich zu
minimieren.
Die Immissionsschutzrechtlichen Vorgaben werden durch das Landratsamt
derzeit parallel geprüft.
Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist die zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.
Aus dem Gremium kamen Bedenken hinsichtlich der bestehenden Verkehrssituation und der zusätzlichen Belastung für die Bevölkerung. Gemeinderätin Hus fragte an, ob die Möglichkeit besteht, vorzuschreiben, welche Fahrtwege benutzt werden. Zweiter Bürgermeister Uhl antwortete hierauf, dass es sich um öffentliche Verkehrswege handelt, und im OT Wasserburg eine längerfristige Verkehrssperrung vorliegt.
Die Vorsitzende erläuterte, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen von der Gemeinde versagt werden kann. Eine Verweigerung des Einvernehmens aus anderen Gründen (beispielsweise Bauordnungsrecht) wäre rechtswidrig. Auflagen können im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens seitens der Gemeinde nicht auferlegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz erteilt dem Bauantrag mit der Nr. 13/2020, Gemarkung Kleinkötz das
gemeindliche Einvernehmen.